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Compliance bei Siegwerk

Unternehmen

Wir sichern rechtlich und ethisch korrektes Verhalten

Bei Siegwerk ist ethisches Verhalten nicht nur eine Richtlinie – es ist Teil unserer Identität. Als globales Familienunternehmen mit Tradition und Innovationskraft glauben wir, dass Integrität und Vertrauen die Grundlage für unseren langfristigen Erfolg sind. Diese Werte leiten unser Handeln im Umgang mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Gemeinden weltweit.
 

Unsere Ethische Verhaltensrichtlinie

Unsere ethische Verhaltensrichtlinie ist unsere Grundlage für verantwortungsbewusste Entscheidungen. Sie gilt für alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Direktoren von Siegwerk und definiert Standards, die unseren Ruf schützen und eine Kultur der Transparenz und Verantwortlichkeit fördern. Anstatt jedes mögliche Szenario zu regeln, befähigt uns die Verhaltensrichtlinie, verantwortungsbewusst zu handeln, Gesetze einzuhalten und unsere gemeinsamen Werte zu wahren.

Unser Verhaltensrichtlinie konzentriert sich auf vier Kernbereiche:



1. Unsere Mitarbeiter

  • Förderung von Fairness und Respekt in allen Interaktionen
  • Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen
  • Schutz des Rufs unseres Unternehmens und unserer Kollegen
     

2. Unser Unternehmen

  • Schutz vertraulicher Informationen
  • Wahrung der finanziellen Integrität
  • Vermeidung von Interessenkonflikten
     

3. Unsere Kunden und Lieferanten

  • Förderung eines fairen Wettbewerbs
  • Einhaltung von Antikorruptionspraktiken
     

4. Unsere Gemeinschaften

  • Achtung der Menschenrechte
  • Gewährleistung der Produktsicherheit
  • Verpflichtung zur ökologischen Nachhaltigkeit

 

Wir haben eine Compliance-Organisation und ein Compliance-Programm etabliert, um die Bedeutung von Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien und sozialer Verantwortung für Siegwerk zu verdeutlichen. Das Compliance-Programm zielt darauf ab, die Einhaltung dieser Regularien zu gewährleisten und ethisches Verhalten im Einklang mit Siegwerks Ethischer Verhaltensrichtlinie sicherzustellen.

Die Ethische Verhaltensrichtlinie gilt für alle Mitarbeitenden von Siegwerk und ist die Leitlinie für rechtmäßiges und ethisches Verhalten innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber unseren Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.

Siegwerks Grundsätze

Unsere ethischen Grundsätze bilden das Fundament für verantwortungsvolles Handeln und leiten uns bei allen Entscheidungen – transparent, gesetzeskonform und im Einklang mit unseren Werten

  • Wir schützen unseren Ruf durch Trennung persönlicher Ansichten von beruflichen Positionen.
  • Wir behandeln jeden mit Fairness und Respekt
  • Wir fördern ein sicheres Arbeitsumfeld und integrieren Gesundheits- und Sicherheitsthemen in unseren Tagesablauf
  • Wir schützen unsere vertraulichen Informationen und handeln verantwortungsvoll im digitalen Umfeld.
  • Wir erstellen korrekte und wahrheitsgemäße Finanzinformationen.
  • Wir handeln in Siegwerk's besten Interesse.
  • Wir betreiben fairen und rechtmäßigen Wettbewerb.
  • Wir handeln mit Integrität.
  • Wir respektieren und schützen Menschenrechte."

  • Wir übernehmen Verantwortung für Produktsicherheit

  • Wir handeln nachhaltig und reduzieren unsere Umweltbelastung

Hier können Sie das vollständige Dokument zur ethischen Verhaltensrichtlinie einsehen


Whistleblowing & Kontakt

Whistleblower-System "Integrity Line"

Siegwerk hat das Hinweisgebersystem "Integrity Line" implementiert, das es Mitarbeitern und Dritten ermöglichen soll, Meldungen an die Siegwerk Compliance Organisation zu übermitteln: Die Integrity Line ist in der Lage, (anonyme) Hinweise auf Fehlverhalten in einem nachvollziehbaren, sicheren Verfahren zu erfassen, das den bestmöglichen Schutz der berechtigten Interessen der Beteiligten gewährleistet.

Was sollte gemeldet werden?

Whistleblowing ist nur für bestimmte Kategorien von Verstößen gegen Gesetze und andere Vorschriften vorgesehen. Für Siegwerk sind dies insbesondere die folgenden (nicht abschließend):

  • Verstöße gegen Gesetze, wie Betrug, Korruption, Kartellrecht, Geldwäsche, Diskriminierung, Belästigung, Umweltrecht
  • Verstöße gegen den Datenschutz und die Informationssicherheit
  • Erhebliche Verstöße gegen den Siegwerk Code of Ethical Business Conduct oder die Siegwerk-Richtlinien
  • Fehlverhalten (Verletzung von Menschenrechten oder Umweltstandards) in der Siegwerk-Lieferkette (separater Meldeweg)

Was sollte nicht gemeldet werden?

Whistleblowing ist nicht dazu gedacht, andere Fragen zu behandeln, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, wie z. B. (nicht abschließend):

  • Arbeitsrechtliche Konflikte
  • Fehlverhalten von Kollegen oder Vorgesetzten, das nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Siegwerk steht
  • Meinungsverschiedenheiten unter Kollegen, organisatorische Themen
  • Geringfügige Verstöße gegen interne Richtlinien (z. B. einmaliger Verstoß gegen die Dokumentationspflicht)

Wie bin ich vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt?

Siegwerk duldet keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die ein Problem melden oder an einer Untersuchung teilnehmen, selbst wenn sich die Anschuldigung letztlich nicht bestätigt. Solche Vergeltungsmaßnahmen sind bei Siegwerk strengstens untersagt und werden als schweres Fehlverhalten behandelt. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Meldungen nur in gutem Glauben erfolgen sollten, d. h. wir akzeptieren keine wissentlich falschen Meldungen, z. B. um anderen Personen oder Unternehmen absichtlich zu schaden.

Wie läuft das Verfahren ab?

Im "Whiste Blowing User Guide" finden Sie detaillierte Informationen, wie das Whistleblowing-Verfahren bei Siegwerk funktioniert, einschließlich eines entsprechenden Q&A-Abschnitts.

Wie erhalte ich Zugang zum SIEGWERK-Whistleblower-System "Integrity Line"?

Sie können das Whistleblower-System "Integrity Line" über den folgenden Link erreichen (externer Anbieter):

SIEGWERK Integrity Line Startseite

Kontakt

SIEGWERK-Mitarbeiter und Dritte können sich bei Fragen oder zur Meldung von tatsächlichen oder vermeintlichen Compliance-Vorfällen an uns wenden:

Allgemeine Compliance

Wenn Sie einen Hinweis auf ein Fehlverhalten direkt an den Group Compliance Officer in Siegburg richten wollen, wenden Sie sich bitte an: Compliance(at)Siegwerk.com

Wenn Sie ein Siegwerk-Mitarbeiter sind: Neben der Integrity Line oder E-Mail haben Sie auch die Möglichkeit, ein Fehlverhalten persönlich mit Ihrem direkten Vorgesetzten, Ihren (lokalen/regionalen) Ansprechpartnern in der Personalabteilung oder mit Ihren (lokalen/regionalen) Compliance-Beauftragten zu besprechen. Weitere Informationen finden Sie auf der Compliance-Webseite des Unternehmens im Intranet.

Compliance in der Lieferkette

Wenn Sie ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Lieferkette direkt an den Menschenrechtsbeauftragten in Siegburg, Deutschland, melden möchten, wenden Sie sich bitte an: Humanrights(at)Siegwerk.com